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   AG Pinneberg, 28.11.2003 - 68 II 49/03 WEG   

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https://dejure.org/2003,27442
AG Pinneberg, 28.11.2003 - 68 II 49/03 WEG (https://dejure.org/2003,27442)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 28.11.2003 - 68 II 49/03 WEG (https://dejure.org/2003,27442)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 28. November 2003 - 68 II 49/03 WEG (https://dejure.org/2003,27442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschluss über die Verpflichtung der Sondereigentümer Schäden am Sondereigentum selbst zu tragen; Gültigkeit eines Beschlusses über die Entlasung der Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 21 WEG
    Entlastung des Verwalters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus AG Pinneberg, 28.11.2003 - 68 II 49/03
    Nach der Entscheidung des BGH vom 17.07.2003 (ZMR 2003, 750) widerspricht ein Beschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung (so auch OLG Schleswig, ZMR 2002, 382).

    Ein Widerspruch zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung besteht erst, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BGH ZMR 2003, 750).

    Durch die Entlastung sprechen die Eigentümer dem Verwalter auch für die zukünftige Tätigkeit ihr Vertrauen aus (vgl. BGH ZMR 2003, 750, 753) [BGH 17.07.2003 - V ZB 11/03] .

  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 137/01
    Auszug aus AG Pinneberg, 28.11.2003 - 68 II 49/03
    Nach der Entscheidung des BGH vom 17.07.2003 (ZMR 2003, 750) widerspricht ein Beschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung (so auch OLG Schleswig, ZMR 2002, 382).
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